Struktur- und Dorfentwicklung

Förderung der ländlichen Entwicklung in Nordrhein-Westfalen – Unterstützung für Dörfer und Ortsteile 2026 

Das Land stellt Fördermittel für Maßnahmen zur Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum bereit. Ziel der Unterstützung ist es, die ländlichen Regionen als lebenswerte, arbeitsfähige, erholsame und naturnahe Gebiete zu erhalten und weiter auszubauen. Es werden Dörfer und Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnern im ländlichen Raum unterstützt. Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität in diesen Gebieten zu sichern und weiterzuentwickeln. Mit Mitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie zusätzlichen Landesmitteln werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur, der Wirtschaftskraft und der Lebensqualität der ländlichen Regionen unterstützt.

Ein besonderer Fokus liegt auf der Weiterentwicklung der Ortskerne, die als Wohnorte, Treffpunkte und identitätsstiftende Zentren eine zentrale Rolle spielen. Auch Projekte zur Förderung des ländlichen Fremdenverkehrs tragen zur zukunftsfähigen Entwicklung bei. Die Förderung kommt sowohl der jungen als auch der älteren Generation zugute und stärkt den Zusammenhalt und die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in den ländlichen Regionen.

Gefördert werden

  • Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrädern
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und der Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co Working Spaces
  • Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
  • Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Borbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleitungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke
  • Umnutzung dörflicher Bausubstanz
  • Initiierung, Begleitung und Einführung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Investitionen in die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung stationärer- und mobiler Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen sowie damit im Zusammenhang stehender Konzeptionen
  • Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderungen von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtung
  • Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Einrichtungen zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.

Anträge stellen können

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen, die den Status der Gemeinnützigkeit erfüllen
  • natürliche Personen, Personengesellschaften sowie nicht unter Buchstabe a) genannte juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts

Förderanträge können ab dem 01. Januar 2026 bis zum 15. März 2026 eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Förderplattform finden Sie unter

https://www.xn--frderung-n4a.nrw/onlineantrag#login 

Für detaillierte Auskünfte und Fragen zu Förderanträgen steht Ihnen das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums.

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-3/dezernat-33/integrierte-laendliche-entwicklung-1