Kategorie:
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Aufgabe:
Hundehaltung - Befreiung vom Leinenzwang
Zuständigkeit
Fachbereich Ordnung & Soziales
Leitung: Herr Gehle
Am Markt 1
D-32676 Lügde
E-Mail Zentrale E-Mail
 : 
Telefon Zentrale Rufnummer
 : 
+49 5281 7708 0
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Ihre Ansprechpartner/innen
 
Frau Maximov
Ordnung & Soziales, Fachgebiet: Soziales
Am Markt 1
D-32676 Lügde
Telefon
 : 
+49 5281 7708 342
Fax
 : 
05281 98998 51
E-Mail
 : 
Raum Erdgeschoss
 : 
008
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Durch einen behördlichen anerkannten Sachverständigen kann für Hunde ein Wesenstest erfolgen. Dieser Sachverständige entscheidet darüber, ob eine Befreiung vom Leinenzwang möglich ist.

Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Verhaltensprüfung kann die örtliche Ordnungsbehörde die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht erteilen. Die Verhaltensprüfung ist auch Grundlage für die Beurteilung von im Einzelfall gefährlichen Hunden




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