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Aufgabe:
Hund anmelden oder abmelden
Zuständigkeit

Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um die für Sie zuständige Behörde zu ermitteln!

Sobald ein Hund im Haushalt aufgenommen wird, ist eine Anmeldung zur Hundesteuer erforderlich.

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich. 

 

Hund anmelden

Beginn der Steuerpflicht
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats. 

Sollten Sie einen großen Hund halten, der im ausgewachsenen Zustand größer als 40 cm oder schwerer als 20 kg wird, ist zusätzlich eine "Anzeige der Haltung eines großen Hundes" beim Ordnungsamt der Lügde zwingend erforderlich!

 

Hund abmelden

Falls Sie und Ihr Hund verzogen sind, der Hund einen neuen Halter hat oder der Hund verstorben ist, ist eine Abmeldung erforderlich.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert und sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt. Bei Wegzug aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.


Denken Sie bitte daran, dass eine Abmeldung Ihres Hundes nicht automatisch erfolgt. 


Bei Abmeldung ist die Hundesteuermarke zurückzugeben




[+ Rechtsgrundlagen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Weiterführende Informationen

[+ Kosten
Verfügbare Formulare
Hundesteuersatzung
[PDF-Dokument : 48 kB]