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Aufgabe:
Hilfe zur Erziehung
Zuständigkeit

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Die Jugendhilfe umfasst Leistungen für junge Menschen und deren Familien. Der Kommunale Soziale Dienst (KSD) ist ein Fachdienst innerhalb des Jugendamtes mit dem Schwerpunkt erzieherischer Hilfen gemäß SGB VIII, um Eltern und andere Erziehungsberechtigte in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen. Kinder und Jugendlichen sollen so in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert und Benachteiligungen vermieden oder abgebaut werden. Den Anspruch auf Hilfe haben die Sorgeberechtigten, da diese nach dem Grundgesetz das Recht und die Pflicht haben, ihre Kinder zu erziehen.

Kurzbeschreibung der Aufgaben:

  • Allgemeine Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung, Unterstützung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Not- und Konfliktlagen
  • Beratung und Unterstützung von Alleinerziehenden
  • Hilfen für Eltern und Kinder innerhalb und außerhalb ihrer Familie
  • Trennungs- und Scheidungsberatung für Eltern und Kinder
  • Mitwirkung in Familiengerichtsverfahren
  • Jugendgerichtshilfe übernimmt eine  Mittlerfunktion bei straffällig gewordenen Kindern und Jugendlichen zwischen Gerichten und Betroffenen

 

Der Dienst steht allen hilfesuchenden Kinder, Jugendlichen und Familien als Ansprechpartner zur Verfügung.




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