Denkmalförderprogramm 2027

Online-Anträge für den Programmaufruf 2027 können noch bis zum 31.10.2026 auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW gestellt werden.

Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern in Nordrhein-Westfalen können ab sofort Fördermittel für das Denkmalförderprogramm 2027 beantragen. Die Stadt Lügde weist darauf hin, dass Anträge bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden müssen.

Mit der neuen Denkmalförderung Nordrhein-Westfalen werden Maßnahmen unterstützt, die der Erhaltung, Sicherung und denkmalgerechten Nutzung von Denkmälern dienen. Dazu zählen beispielsweise die Instandsetzung und Restaurierung historischer Bausubstanz, Sicherungs- und Freilegungsmaßnahmen sowie die Restaurierung von Fenstern, Fassaden, Dächern und anderen Bauteilen. Auch wissenschaftliche Untersuchungen, Dokumentationen sowie die Präsentation und Vermittlung von Denkmälern können gefördert werden.

„Der Erhalt unserer Denkmäler ist eine gemeinsame Aufgabe. Sie prägen das Stadtbild von Lügde und bewahren ein Stück unserer Geschichte für kommende Generationen. Wir freuen uns, wenn Eigentümerinnen und Eigentümer die Fördermöglichkeiten nutzen und geplante Maßnahmen frühzeitig mit der Stadt abstimmen“, betont Bürgermeister Torben Blome.

Die Förderung richtet sich unter anderem an private Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer, juristische Personen des privaten Rechts, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Gemeinden. Für natürliche Personen und juristische Personen des privaten Rechts beträgt die Förderung grundsätzlich 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Kirchen, Religionsgemeinschaften und kommunale Gebietskörperschaften sind grundsätzlich 30 Prozent vorgesehen. In besonderen Ausnahmefällen können abweichende Förderungen möglich sein.

Zu beachten sind die neuen Bagatellgrenzen: Private Antragstellerinnen und Antragsteller können Fördermittel grundsätzlich erst ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 10.000 Euro beantragen. Für Kirchen und Religionsgemeinschaften gilt eine Grenze von mehr als 25.000 Euro, für Gemeinden von mehr als 50.000 Euro. Die grundsätzliche Förderhöchstgrenze liegt bei 350.000 Euro.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital über das Landesportal „Nordrhein-Westfalen fördert“. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Lügde wird empfohlen, damit die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zusammengestellt werden können.

Wichtig ist außerdem: Das Vorhaben darf grundsätzlich noch nicht begonnen sein. Für die Antragstellung werden unter anderem eine denkmalrechtliche Erlaubnis sowie ein vollständiger Auszug aus der Denkmalliste benötigt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist dem Förderantrag beizufügen.

Die Stadt Lügde empfiehlt allen Interessierten, sich frühzeitig über die Fördervoraussetzungen zu informieren und die geplanten Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen.

Weitere Informationen und Antragstellung:

https://www.nordrhein-westfalen-foerdert.nrw/foerdermassnahmen?search=%22Denkmalpflege+Nordrhein-Westfalen%22&ti%5Bnew%5D=new 

https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalfoerderung